Das eheliche Güterrecht
Das eheliche Güterrecht regelt die Auswirkungen der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten. Grundsätzlich sind zwei Extrempositionen denkbar; der Ehe als umfassende Lebensgemeinschaft würde ein Zusammenlegen der Vermögen der Ehegatten in ein gemeinsames Gesamtvermögen am ehesten entsprechen – dem durch das Gesetz an vielen Orten zum Ausdruck gebrachten Individualismus entspräche im Gegensatz dazu eine Lösung, bei der die Ehe keine Auswirkungen auf das Vermögen hätte. Der Schweizerische Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, den Ehegatten drei Güterstände anzubieten, welche sich zwischen diesen Extrempositionen bewegen.
Das sind der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft sowie die Gütertrennung.