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WR Klasse 3I

Werkvertrag

Software Engineering

Aktuell werden praktisch alle Softwareprojekte mit agilen Methoden entwickelt. SCRUM ist eine solche Methode. Die Softwareentwicklung nach SCRUM hat sich vor allem in grossen Teams etabliert. Dies liegt daran, dass die verschiedenen Rollen dieser Methode eine gewisse Teamgrösse erfordern.

Agile Methoden haben - neben den Vorteilen die sie bieten - zur Folge, dass das Produkt der ständigen Anpassung unterliegt.

Definition Werkvertrag

Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich der (Werk-)Unternehmer für den Besteller ein Werk zu erstellen. Ein Werk im Sinne von Art. 363 ff. OR ist ein körperliches oder unkörperliches Arbeitsergebnis. Heute ist unbestritten, dass auch unkörperliche Werke - und damit insbesondere auch Software - Gegenstand von Werkverträgen sein können.

Abgrenzung des Werkvertrags gegenüber anderen Vertragstypen des OR

Im Zusammenhang mit Softwareentwicklung muss der Werkvertrag insbesondere vom Auftrag, dem Arbeitsvertrag sowie dem Kaufvertrag abgegrenzt werden. Vom Auftrag unterscheidet sich der Werkvertrag bezüglich des geschuldeten Erfolgs. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg sondern nur ein Tätig werden nach den Regeln der Kunst. Der (Werk-)Unternehmer schuldet im Gegensatz dazu einen bestimmten (oder zumindest bestimmbaren) Erfolg. Vom Arbeitsvertrag Unterscheidet sich der Werkvertrag bezüglich der Weisungsbefugnis des Bestellers. Während der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsberechtigt ist, ist der (Werk-)Unternehmer in der Art der Erstellung des Werkes - sofern es die erforderlichen Spezifikationen erfüllt - frei. Vom Kaufvertrag unterscheidet sich der Werkvertrag bezüglich der Individualität des Produkts. Bei einem Kaufvertrag ist der Kaufgegenstand ein schon bestehendes Produkt, beim Werkvertrag handelt es sich regelmässig um ein für den Kunden neu erstelltes oder zumindest auf ihn angepasstes Produkt.

Spezifische Unternehmerrisiken

Der (Werk-)Unternehmer trägt drei Risiken:

Weiterführende Informationen

Urs Egli, «Agile Softwareprojekte: Rechtliche Qualifikation und vertragliche Umsetzung», Jusletter, 31. August 2015.

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