Werkvertrag
Software Engineering
Aktuell werden praktisch alle Softwareprojekte mit agilen Methoden entwickelt. SCRUM ist eine solche Methode. Die Softwareentwicklung nach SCRUM hat sich vor allem in grossen Teams etabliert. Dies liegt daran, dass die verschiedenen Rollen dieser Methode eine gewisse Teamgrösse erfordern.
Agile Methoden haben - neben den Vorteilen die sie bieten - zur Folge, dass das Produkt der ständigen Anpassung unterliegt.
Definition Werkvertrag
Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich der (Werk-)Unternehmer für den Besteller ein Werk zu erstellen. Ein Werk im Sinne von Art. 363 ff. OR ist ein körperliches oder unkörperliches Arbeitsergebnis. Heute ist unbestritten, dass auch unkörperliche Werke - und damit insbesondere auch Software - Gegenstand von Werkverträgen sein können.
Abgrenzung des Werkvertrags gegenüber anderen Vertragstypen des OR
Im Zusammenhang mit Softwareentwicklung muss der Werkvertrag insbesondere vom Auftrag, dem Arbeitsvertrag sowie dem Kaufvertrag abgegrenzt werden. Vom Auftrag unterscheidet sich der Werkvertrag bezüglich des geschuldeten Erfolgs. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg sondern nur ein Tätig werden nach den Regeln der Kunst. Der (Werk-)Unternehmer schuldet im Gegensatz dazu einen bestimmten (oder zumindest bestimmbaren) Erfolg. Vom Arbeitsvertrag Unterscheidet sich der Werkvertrag bezüglich der Weisungsbefugnis des Bestellers. Während der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsberechtigt ist, ist der (Werk-)Unternehmer in der Art der Erstellung des Werkes - sofern es die erforderlichen Spezifikationen erfüllt - frei. Vom Kaufvertrag unterscheidet sich der Werkvertrag bezüglich der Individualität des Produkts. Bei einem Kaufvertrag ist der Kaufgegenstand ein schon bestehendes Produkt, beim Werkvertrag handelt es sich regelmässig um ein für den Kunden neu erstelltes oder zumindest auf ihn angepasstes Produkt.
Spezifische Unternehmerrisiken
Der (Werk-)Unternehmer trägt drei Risiken:
- Das Entwicklerrisiko: Da der (Werk-)Unternehmer einen bestimmten Erfolg schuldet, trägt er das Risiko für die Fälle, in denen dieser nicht erreicht wird.
- Das Terminrisiko: Der Abgabetermin kann auch als Teil des versprochenen Erfolgs gesehen werden. Aus diesem Grund ist der (Werk-)Unternehmer haftbar für das Einhalten der Termine.
- Das Kostenrisiko: In jenen Fällen, in denen eine pauschale Entschädigung vereinbart worden ist, trägt der (Werk-)Unternehmer das Risiko für eine Kostensteigerung in der Produktion und einen allenfalls daraus resultierenden Verlust.
Weiterführende Informationen
Urs Egli, «Agile Softwareprojekte: Rechtliche Qualifikation und vertragliche Umsetzung», Jusletter, 31. August 2015.
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